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   OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03   

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https://dejure.org/2004,6339
OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03 (https://dejure.org/2004,6339)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.08.2004 - 6 U 138/03 (https://dejure.org/2004,6339)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. August 2004 - 6 U 138/03 (https://dejure.org/2004,6339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtfeststellung einer organischen Schädigung im Wege des Ausschlussverfahrens durch die Versicherung; Überprüfung des Vorliegens einer unfallbedingten organischen Schädigung

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; R+V AUB § 2 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 IV
    Nachweis einer nicht vom Versicherungsschutz erfassten krankhaften Störung infolge psychischer Reaktionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 179; ZPO § 286; AUB 88 § 2 Abs. 4
    Zum Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung bei unfallbedingtem Schädel-Hirn-Trauma - Leistungsausschluss; psychische Reaktionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 22.07.1999 - 3 U 262/94

    Private Unfallversicherung: Leistungsfreiheit bei psychischen Reaktionen infolge

    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
    Ausgeschlossen werden sollen damit nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift sogenannte traumatische Neurosen, also Beeinträchtigungen, die auf Vorstellungen des durch einen Unfall Betroffenen beruhen, die zwar durch den Unfall ausgelöst wurden, jedoch nicht als dessen typische und regelmäßige Folge anzusehen sind, insbesondere nicht im Sinne medizinischer Wertung als Folge dieses Unfallereignisses angesehen werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).

    Unter die Ausschlussnorm fallen damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder wo die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (Thüringisches OLG, RuS 2003, 379); auch sind alle Gesundheitsschäden ausgeschlossen,die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung, gleichgültig worauf diese beruht, entstehen oder verschlimmert werden (OLG Koblenz, VersR 2001, 1550; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).

    Nicht erfasst werden hingegen Gesundheitsschäden, die auf einer infolge eines erlittenen Unfalls eingetretenen organischen Schädigung beruhen, soweit die psychische Reaktion eine praktisch nicht unvermeidbare Begleiterscheinung ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94).

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 283/02

    Begriff der psychischen Reaktion in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
    Dabei erfasst die Klausel des § 2 Abs. 4 sowohl Einwirkungen, die von außen über psychische Reaktionen wie Erschrecken erfolgen als auch unfallbedingte psychische Fehlverarbeitungen (BGH, NJW-RR 2003, 881 zu dem wortgleichen § 2 Abs. 4 AUB 88 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 22.06.2001 - 10 U 686/99

    Unfallversicherung - Unfallanzeige - Ausschlüsse - krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
    Unter die Ausschlussnorm fallen damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder wo die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (Thüringisches OLG, RuS 2003, 379); auch sind alle Gesundheitsschäden ausgeschlossen,die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung, gleichgültig worauf diese beruht, entstehen oder verschlimmert werden (OLG Koblenz, VersR 2001, 1550; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 1516/99

    Nachweis der Invalidität aufgrund psychischer Reaktionen

    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
    Der Beweis, dass die Invalidität allein infolge psychischer Reaktion eingetreten ist, kann demnach dergestalt geführt werden, dass der Nachweis des Fehlens jeglicher vernünftigerweise in Betracht zu ziehender psychischer Verknüpfungen mit zeitlich nach dem Unfall aufgetretenen und damit mutmaßlich durch diesen verursachten Beeinträchtigungen als Nachweis ausschließlich psychischer Ursächlichkeit ausreicht (OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2001, 10 U 1516/99).
  • OLG Jena, 16.01.2002 - 4 U 720/01
    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
    Unter die Ausschlussnorm fallen damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder wo die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (Thüringisches OLG, RuS 2003, 379); auch sind alle Gesundheitsschäden ausgeschlossen,die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung, gleichgültig worauf diese beruht, entstehen oder verschlimmert werden (OLG Koblenz, VersR 2001, 1550; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).
  • OLG München, 11.01.2024 - 24 U 2706/19

    Grober Behandlungsfehler, Schadensersatzpflicht, Vorläufige Vollstreckbarkeit,

    Auch wenn es nicht möglich war, eine konkrete Fehlfunktion oder Fehlbedienung des Gerätes zu identifizieren, ist der Senat aufgrund des gesamten Verfahrensstoffes im Wege des Ausschlussverfahrens (vgl. dazu etwa BGH [2. Strafsenat] vom 06.07.1990 - 2 StR 549/89 - juris Rn. 27; [2. Strafsenat] vom 30.03.2016 - 2 StR 405/15 - juris Rn. 7; OLG Rostock vom 24.08.2004 - 6 U 138/03 - juris Rn. 7; OLG Koblenz vom 29.05.2006 - 12 U 218/05 - juris Rn. 10; OLG Celle vom 23.03.2017 - 7 U 134/16 - juris Rn. 35) davon überzeugt (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO), dass es eine Insuffizienz des der Klägerin zugeführten Gasgemisches war, die zu der bei ihr aufgetretenen Hypoxie geführt hat.
  • OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 U 1627/19

    Leistungen aus einer Unfallversicherung

    Voraussetzung ist stets ein hinreichend medizinisch fundierter Zusammenhang zwischen der biologischen Reaktion und der zur Invalidität führenden Erkrankung (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 24.08.2004 - 6 U 138/03 -, Rn. 5 m.w.N.; sämtlich juris), der etwa im Falle einer infolge des Erlebens bzw. Erleidens eines schwer belastenden Ereignisses erfolgenden Ausschüttung des Stresshormons Cortisol und einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht besteht (OLG Celle, Urt. v. 22.05.2008 - 8 U 5/08 - Rn. 9; - juris).
  • LG Dortmund, 16.02.2006 - 2 O 324/04

    Knalltrauma, Tinnitus, Leistungsauschluss, psychische Reaktion

    Damit unterfallen dem Ausschluss nur solche Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder bei denen die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (OLG Rostock, VersR 2006, 105).
  • LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07

    Unfallversicherung - Ausschluss psychischer Reaktionen

    Dementsprechend kann der vom Versicherer geforderte Ausschlussnachweis nicht dahin verstanden werden, dass dieser naturwissenschaftlich zwingend - positiv - eine ausschließlich psychische Ursachenverknüpfung beweisen müsste; gefordert ist von ihm vielmehr der Beweis, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine physisch/unfallbedingte Verursachung der aufgetretenen Beeinträchtigung festgestellt werden kann (vgl. OLG ..., VersR 2006, 105; ..., Private Unfallversicherung, 2008, S. 204).
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